1. Allinger Hofflohmarkt am Sonntag, den 18.10.2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am kommenden Sonntag, den 18.10.2020 findet der erste Allinger Hofflohmarkt statt.
Es sind folgende Regeln zu beachten:
- Die Hofflohmarktteilnehmer sind verpflichtet die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) der Bayerischen Regierung zu beachten
- Die Hofflohmarktteilnehmer sind für Sicherheit-, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen an ihrem Stand verantwortlich
- Desinfektionsmittel, tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandshaltung am Stand, sind verpflichtend
- Abstandslinien und Bereiche können z. B. mit Straßenkreide markiert werden
- Wenn möglich Besucherverkehr in eine Richtung leiten. Bei Bedarf den Stand kurzzeitig sperren, um Gruppenbildung zu vermeiden und den Mindestabstand einzuhalten
- Die Hofflohmärkte finden ausschließlich unter freiem Himmel statt
- Der Verkauf auf Gehwegen oder auf anderen öffentlichen Flächen ist nicht erlaubt
- Der Verkauf von Lebensmitteln, insbesondere der Verkauf von Alkohol ist untersagt
- Verkauf nur von privat. Gewerbemäßiger Verkauf oder Händler sind nicht zugelassen
- Es darf zu keiner Verkehrsbeeinträchtigung, wie z. B. durch parkende Autos der Hofflohmarktbesucher kommen
- Der Teilnehmer übernimmt die komplette Verantwortung und Haftung für seinen Hof- oder Gartenflohmarkt
- Die Elternbeiräte des KiGa und der GSA übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art
- Die Hausverwaltung beziehungsweise die Eigentümer müssen einverstanden sein
- Es gibt keine Teilnehmergebühr. Die Elternbeiräte finanzieren die Flyer. Spenden sind sehr gerne gesehen. Das Geld kommt immer den Kindern und der Gemeinschaft zu Gute.
Bleiben Sie Gesund und Viel Spaß!